.:: AGB`s

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Rent24

1. Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Rent24 vermittelt die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen. Rent24 ist nicht selbst Vermieter, vielmehr ist der jeweilige Eigentümer der Vermieter.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge mit Rent24 und für deren Lieferungen und Dienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung auf Rechtsverhältnisse zwischen Rent24 und Konsumenten, also Mietern, die nicht in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Vermittlung der Anmietung getroffen werden, sind in der Auftragsbestätigung, dem Mietvertrag und diesen Bedingungen enthalten.

2. Beschreibungen
Die Beschreibungen der Angebote von Rent24 sind freibleibend und unverbindlich. Die Angaben zu den Beschreibungen der Angebote von Rent24 beruhen auf den Angaben der Hauseigentümer. Die Beschreibung und die Eindrücke des Ferienhauses und der direkten Umgebung, einschließlich der Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten, können je nach Art und aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen oder saisonbedingter Einflüsse von der Beschreibung im Prospekt oder der Internetseite abweichen. Rent24 kann deshalb für diese Angaben keine Gewähr übernehmen.

3. Bestätigung und Inhalt des Vertrages
Ein Vertrag wird durch eine telefonische, schriftliche oder elektronische (Internet/E-Mail-) Buchung eines Ferienhauses aus dem aktuellen Angebot von Rent24 geschlossen.
Mit der Buchung bietet der Mieter Rent24 den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an, wobei sich der Mieter bis zur schriftlichen Zusage oder Absage von Rent24 bindet.
Rent24 bestätigt eine Buchung durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung und des Mietvertrages. Die Versendung der Buchungsbestätigung und des Mietvertrages erfolgt an die E-Mail-Adresse des Mieters.
Von Rent24 verschickte Buchungsbestätigungen und Mietverträge enthalten alle relevanten Daten für den Aufenthalt in dem gebuchten Ferienhaus. Zur Gewährleistung einer korrekten Buchung und um Missverständnisse zu vermeiden, verpflichtet sich der Mieter, nach Erhalt der Buchungsbestätigung oder des Mietvertrages sofort die Richtigkeit und Vollständigkeit der gebuchten Daten zu kontrollieren und eventuelle Unvollständigkeiten oder Fehler innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung oder des Mietvertrages gegenüber Rent24 mitzuteilen. Beim Unterlassen einer solchen fristgerechten Mitteilung ist der Mieter nicht befugt, sich auf Unvollständigkeiten oder Fehler der Buchungsbestätigung oder des Mietvertrages zu berufen.
Nach der erfolgten Zahlung erhält der Mieter ebenfalls per E-Mail einen sog. Aufenthaltsschein. Der Aufenthaltsschein enthält weitere Informationen zur Anreise und zur Übernahme des Ferienhauses.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnungsverbot
Die Preise von Rent24 verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ebenfalls eingeschlossen sind die Kosten einer Schadenversicherung. Nicht eingeschlossen sind die Kosten einer Reiserücktritts- und Reiseversicherung und eventuelle andere Kosten.
Sonderleistungen richten sich nach den Angaben zu dem jeweiligen Mietobjekt. Anfallende Nebenkosten, wie Energie- und Reinigungskosten oder vor Ort von Behörden festgelegte Gebühren, werden separat ausgewiesen. Für verbrauchsabhängige Nebenkosten vor Ort, beispielsweise für Strom, Gas, Wasser, Heizung, Telefon etc. kommt der Mieter selbst auf.
Der Mieter ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von Rent24 auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises die Aufrechnung zu erklären. Dies gilt jedoch nicht für unbestrittene bzw. rechtskräftig festgestellte Forderungen.

5. Bezahlung
Der gesamte Mietpreis (inklusive Mehrwertsteuer, Versicherungskosten und andere explizit angegebene Nebenkosten) muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Mietzeit des gebuchten Ferienhauses geleistet werden. 30 % des Mietpreises müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung entrichtet werden (Anzahlung).
Abweichend von der vorgenannten Bestimmung müssen Zahlungen von späten Buchungen, also Buchungen innerhalb von sechs Wochen vor Mietbeginn, innerhalb von sieben Tagen nach der Reservierung in vollem Umfang geleistet werden. Rent24 hat im Fall einer sog. späten Buchung das Recht, nur Barzahlung zu verlangen.
Der vollständige Mietpreis ist vor Reiseantritt bzw. Mietbeginn zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises besteht kein Anspruch des Mieters und keine Leistungsverpflichtung seitens Rent24.

6. Kaution
Der Mieter ist zur Leistung einer Kaution an Rent24 bzw. deren Vertreter bei der Ankunft am Ferienhaus bzw. bei der Schlüsselübergabe verpflichtet, sofern keine abweichende Vereinbarung im Aufenthaltsschein oder im Mietvertrag getroffen worden ist. Diese Kaution sichert die Pflichten des Mieters zur Schlüsselrückgabe, zur Zahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten sowie einen möglichen Schadensersatz bei Beschädigungen oder nicht durchgeführter Endreinigung.
Am Ende der Mietzeit hat der Mieter an Rent24 bzw. dessen Vertreter den Schlüssel zurückzugeben.
Die Zahlung der Kaution sowie die Abrechnung über die Kaution erfolgen zwischen dem Mieter Rent24 bzw. dessen Vertreter.

7. Rechte und Pflichten des Mieters vor Ort
Der Mieter muss, sofern dies nicht im Mietvertrag oder auf dem Aufenthaltsschein anders festgelegt wurde, bei Ankunft an der Urlaubsadresse die Schlüssel für das Ferienhaus zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr bei Rent24 bzw. dem Hausverwalter des Ferienhauses abholen. Bei Ankunft außerhalb des genannten Zeitraums muss der Mieter mit Rent24  bzw. dem Hausverwalter selbst einen Termin vereinbaren.
Rent24 geht davon aus, dass die Mieter nur mit der vereinbarten Personenzahl anreisen. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung, da dies nicht in allen Wohnungen möglich ist.
Der Mieter hat, sofern dies nicht im Mietvertrag oder dem Aufenthaltsschein anders festgelegt wurde, das Mietobjekt spätestens bis 11 Uhr des Abreisetages zu verlassen.
Bei einer verspäteten Abreise hat der Mieter einen weiteren Mietpreis pro Tag zu zahlen.
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln.
Der Mieter haftet für Schäden, die von ihm oder von seinen Mitmietern an dem Mietobjekt oder dem Inventar verursacht wurden. Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstandenen Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.

8. Ansprüche des Mieters im Fall der Schlechterfüllung
Sofern Mängel an dem Mietobjekt festgestellt werden, kann der Mieter Abhilfe verlangen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, stehen dem Mieter keine Ansprüche zu.
Der Mieter hat eine Beschwerde unverzüglich gegenüber Rent24 bzw. dessen Vertreter mitzuteilen. Rent24 bzw. dessen Vertreter werden versuchen, die Störung umgehend vor Ort zu beseitigen.
Gleichzeitig hat der Mieter Rent24 über die erfolgte Beanstandungen zu informieren. Gelingt die Beseitigung der Störung nicht, hat dies der Mieter Rent24 innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen.
Liegt ein Mangel vor, so hat sich der Mieter unverzüglich telefonisch, per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu wenden:
Rent24 Alanya
Kargicak Beldesi Akdeniz mah, Dalkilic mevki,
Sun Invest Villalari, No C 1
07400 Kargicak / Alanya / Antalya / Turkei
Telefon: 0090 507 5820161

oder 0090 535 7627460
Fax: 0049 5161 8063039
Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ist Rent24 auch über die auf der Buchungsbestätigung angegebenen S.O.S. - Telefonnummer erreichbar.
Der Hauseigentümer bzw. dessen Vertreter sind nicht Vertreter für Rent24, d.h. sie sind deshalb auch nicht berechtigt, bindende Erklärungen für Rent24 abzugeben.
Mangelanzeigen oder Abhilfeverlangen sind ausnahmsweise entbehrlich, z.B. wenn diese unzumutbar sind, wenn ein Fall der Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn die Mangelanzeige oder das Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Rent24 schriftlich geltend zu machen.
Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen ist, dass die Leistungen aus dem Mietvertrag nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass der Mieter den Mangel unverzüglich angezeigt hat und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte.
Wird der Mietvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Rent24 kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Rent24 kann auch in der Weise Abhilfe verlangen, dass dem Mieter eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird. Insbesondere kann Rent24 dem Mieter für den Fall, dass das Mietobjekt mangelhaft ist, ein anderes gleichwertiges Mietobjekt im Reisegebiet zuweisen. Das Reisegebiet besteht nicht nur aus dem gewählten Urlaubsort, sondern umfasst auch vergleichbare benachbarte Ortschaften.
Der Mieter kann eine Herabsetzung des Mietpreises verlangen, sofern er den Mangel unverzüglich angezeigt hat (Minderung). Der Mietpreis ist dann verhältnismäßig herabzusetzen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Mangelanzeige, führt dies zum Ausschluss von Minderungsansprüchen.
Der Mieter kann den Mietvertrag bei einer erheblichen Beeinträchtigung durch einen Mangel kündigen, wenn Rent24 nach einer vom Mieter gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe schafft. Der Mieter kann ohne Einhaltung einer Frist dann kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich oder verweigert worden ist. Dasselbe gilt, wenn der Mieter ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Der Mieter schuldet dann jedoch den Mietpreis für die in Anspruch genommene Zeit, sofern diese Leistungen für den Mieter von Interesse waren.
Bei einem Mangel der Mietsache kann der Mieter unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, Rent24 hat den Mangel nicht zu vertreten.
Dem Mieter ist nicht gestattet, Ansprüche an Dritte abzutreten. Ebenso ist die gerichtliche
Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch einen Dritten im eigenen Namen unzulässig.

9. Rücktritt
Der Mieter kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Woche ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen (Bedenkfrist). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

10. Widerruf
Der Mieter kann jederzeit vor Beginn der Mietzeit zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Rent24. Im Falle eines Rücktritts nach Ablauf der Bedenkfrist behält sich Rent24 die Geltendmachung eines pauschalierten Schadensersatzanspruches vor. Die Höhe des Schadensersatzanspruches variiert wie folgt:
a. bei einem Rücktritt bis zum 42. Tag vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
b. bei einem Rücktritt ab dem 42. Tag bis zum 28. Tag vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
c. bei einem Rücktritt ab dem 28. Tag bis zum Vortag des Mietbeginns: 90 % des Mietpreises
d. bei einem Rücktritt am Tag des Mietbeginns oder später: den gesamten Mietpreis.
Dem Mieter wird das Recht eingeräumt, nachzuweisen, dass Rent24 ein Schaden nicht bzw. in geringerer Höhe entstanden ist.
Der Rücktritt des Hauptmieters gilt zugleich als Rücktritt der Mitmieter.
Rent24 räumt dem Mieter die Möglichkeit zur Gestellung eines Ersatzmieters im Fall des Rücktritts ein. Voraussetzung ist, dass Rent24 rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Voraussetzung ist ferner, dass der Ersatzmieter den Anforderungen an einen Hauptmieter entspricht und gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch Rent24 tritt der neue Mieter in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein. Rent24 erhebt in diesem Fall einen Aufwendungsersatz in Höhe von 35,00 €. Dem Mieter bleibt jedoch unbenommen, Rent24 nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

Rent24 kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Erstmieter Rent24 gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten

11. Kündigung des Mieters
Wird der Mietvertrag durch den Mangel ganz erheblich beeinträchtigt, so steht dem Mieter ein Kündigungsrecht zu. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Rent24 verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Im Fall höherer Gewalt, sowohl bleibender als auch vorübergehender Art, ist der Mieter berechtigt, den Vertrag insgesamt oder teilweise aufzulösen oder vorübergehend aufzuschieben, ohne dass er Ansprüche auf Erfüllung des Vertrages und / oder Schadensersatz geltend machen kann.
Mit einer Auflösung des Vertrages verliert der Mieter seinen Anspruch auf Erfüllung des Mietvertrages. Hat der Mieter das Mietobjekt bereits benutzt, so gilt dies auch für die verbleibende Mietzeit.
Bei vorzeitiger Abreise des Mieters verfällt der bereits geleistete Reisepreis.

12. Rücktritt und Kündigung durch Rent24
Rent24 kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder den Mietvertrag kündigen:
a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn ein Mieter die Durchführung des Mietvertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b. ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung des Mietvertrages infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Wenn die Vermietung aus Gründen, die Rent24 nicht zu vertreten hat, beispielsweise durch Einflüsse aus der Sphäre des Vermieters, annulliert wird, bemüht sich Rent24 um eine Alternative oder erstattet bereits geleistete Zahlungen zurück.
Kündigt Rent24 den Mietvertrag nach Punkt a.), so ist der Mietpreis für die gesamte vereinbarte Mietzeit fällig.
Tritt Rent24 nach Punkt b.) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt Rent24 den Mietvertrag nach Punkt b.) nach Mietbeginn, so erhält der Mieter vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von Rent24 entspricht.
Desgleichen steht Rent24 ein Kündigungsrecht im Fall des Vorliegens höherer Gewalt in gleicher Weise wie dem Mieter zu.

13. Haftung
Rent24 haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Rent24, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Rent24, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Rent24 nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit Rent24, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem Rent24 bezüglich der Dienstleistung oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet Rent24 im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Dienstleistung eintreten, haftet Rent24 allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens sichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Rent24 haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrageszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Rent24 haftet jedoch nur soweit die Schäden typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von Rent24 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
In allen übrigen Fällen haftet Rent24 maximal in der Höhe der von dem Mieter geleisteten Zahlung.

14. Datenschutz
Rent24 wird alle Personendaten den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß behandeln.

15. Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen aus dem Mietvertrag hat der Mieter innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Mietvertrages gegenüber Rent24 schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

16. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.
Auf die Beziehungen der Parteien findet das türkische Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag und für Zahlungen, ist der Firmensitz von Rent24. Rent24 ist jedoch berechtigt, den Mieter am Gericht seines Wohnsitzes zu verklagen.