.:: AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen Rent24
1. Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Rent24 vermittelt die Vermietung von Ferienhäusern und
Ferienwohnungen. Rent24 ist nicht selbst Vermieter, vielmehr ist
der jeweilige Eigentümer der Vermieter.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote
und Verträge mit Rent24 und für deren Lieferungen und
Dienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung auf
Rechtsverhältnisse zwischen Rent24 und Konsumenten, also Mietern,
die nicht in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien im Zusammenhang
mit der Vermittlung der Anmietung getroffen werden, sind in der
Auftragsbestätigung, dem Mietvertrag und diesen Bedingungen
enthalten.
2. Beschreibungen
Die Beschreibungen der Angebote von Rent24 sind freibleibend
und unverbindlich. Die Angaben zu den Beschreibungen der
Angebote von Rent24 beruhen auf den Angaben der Hauseigentümer.
Die Beschreibung und die Eindrücke des Ferienhauses und der
direkten Umgebung, einschließlich der Einrichtungen und
Freizeitmöglichkeiten, können je nach Art und aufgrund
zwischenzeitlicher Änderungen oder saisonbedingter Einflüsse von
der Beschreibung im Prospekt oder der Internetseite abweichen.
Rent24 kann deshalb für diese Angaben keine Gewähr übernehmen.
3. Bestätigung und Inhalt des Vertrages
Ein Vertrag wird durch eine telefonische, schriftliche oder
elektronische (Internet/E-Mail-) Buchung eines Ferienhauses aus
dem aktuellen Angebot von Rent24 geschlossen.
Mit der Buchung bietet der Mieter Rent24 den Abschluss eines
Mietvertrages verbindlich an, wobei sich der Mieter bis zur
schriftlichen Zusage oder Absage von Rent24 bindet.
Rent24 bestätigt eine Buchung durch die Zusendung einer
Buchungsbestätigung und des Mietvertrages. Die Versendung der
Buchungsbestätigung und des Mietvertrages erfolgt an die E-Mail-Adresse
des Mieters.
Von Rent24 verschickte Buchungsbestätigungen und Mietverträge
enthalten alle relevanten Daten für den Aufenthalt in dem
gebuchten Ferienhaus. Zur Gewährleistung einer korrekten Buchung
und um Missverständnisse zu vermeiden, verpflichtet sich der
Mieter, nach Erhalt der Buchungsbestätigung oder des
Mietvertrages sofort die Richtigkeit und Vollständigkeit der
gebuchten Daten zu kontrollieren und eventuelle
Unvollständigkeiten oder Fehler innerhalb von sieben Tagen nach
Erhalt der Buchungsbestätigung oder des Mietvertrages gegenüber
Rent24 mitzuteilen. Beim Unterlassen einer solchen
fristgerechten Mitteilung ist der Mieter nicht befugt, sich auf
Unvollständigkeiten oder Fehler der Buchungsbestätigung oder des
Mietvertrages zu berufen.
Nach der erfolgten Zahlung erhält der Mieter ebenfalls per
E-Mail einen sog. Aufenthaltsschein. Der Aufenthaltsschein
enthält weitere Informationen zur Anreise und zur Übernahme des
Ferienhauses.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnungsverbot
Die Preise von Rent24 verstehen sich einschließlich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ebenfalls eingeschlossen sind die
Kosten einer Schadenversicherung. Nicht eingeschlossen sind die
Kosten einer Reiserücktritts- und Reiseversicherung und
eventuelle andere Kosten.
Sonderleistungen richten sich nach den Angaben zu dem jeweiligen
Mietobjekt. Anfallende Nebenkosten, wie Energie- und
Reinigungskosten oder vor Ort von Behörden festgelegte Gebühren,
werden separat ausgewiesen. Für verbrauchsabhängige Nebenkosten
vor Ort, beispielsweise für Strom, Gas, Wasser, Heizung, Telefon
etc. kommt der Mieter selbst auf.
Der Mieter ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von Rent24 auf
Zahlung des vereinbarten Mietpreises die Aufrechnung zu erklären.
Dies gilt jedoch nicht für unbestrittene bzw. rechtskräftig
festgestellte Forderungen.
5. Bezahlung
Der gesamte Mietpreis (inklusive Mehrwertsteuer,
Versicherungskosten und andere explizit angegebene Nebenkosten)
muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Mietzeit des
gebuchten Ferienhauses geleistet werden. 30 % des Mietpreises
müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung entrichtet
werden (Anzahlung).
Abweichend von der vorgenannten Bestimmung müssen Zahlungen von
späten Buchungen, also Buchungen innerhalb von sechs Wochen vor
Mietbeginn, innerhalb von sieben Tagen nach der Reservierung in
vollem Umfang geleistet werden. Rent24 hat im Fall einer sog.
späten Buchung das Recht, nur Barzahlung zu verlangen.
Der vollständige Mietpreis ist vor Reiseantritt bzw. Mietbeginn
zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises besteht
kein Anspruch des Mieters und keine Leistungsverpflichtung
seitens Rent24.
6. Kaution
Der Mieter ist zur Leistung einer Kaution an Rent24 bzw.
deren Vertreter bei der Ankunft am Ferienhaus bzw. bei der
Schlüsselübergabe verpflichtet, sofern keine abweichende
Vereinbarung im Aufenthaltsschein oder im Mietvertrag getroffen
worden ist. Diese Kaution sichert die Pflichten des Mieters zur
Schlüsselrückgabe, zur Zahlung der verbrauchsabhängigen
Nebenkosten sowie einen möglichen Schadensersatz bei
Beschädigungen oder nicht durchgeführter Endreinigung.
Am Ende der Mietzeit hat der Mieter an Rent24 bzw. dessen
Vertreter den Schlüssel zurückzugeben.
Die Zahlung der Kaution sowie die Abrechnung über die Kaution
erfolgen zwischen dem Mieter Rent24 bzw. dessen Vertreter.
7. Rechte und Pflichten des Mieters vor Ort
Der Mieter muss, sofern dies nicht im Mietvertrag oder auf
dem Aufenthaltsschein anders festgelegt wurde, bei Ankunft an
der Urlaubsadresse die Schlüssel für das Ferienhaus zwischen
16.00 Uhr und 18.00 Uhr bei Rent24 bzw. dem Hausverwalter des
Ferienhauses abholen. Bei Ankunft außerhalb des genannten
Zeitraums muss der Mieter mit Rent24 bzw. dem Hausverwalter
selbst einen Termin vereinbaren.
Rent24 geht davon aus, dass die Mieter nur mit der vereinbarten
Personenzahl anreisen. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der
vorherigen Vereinbarung, da dies nicht in allen Wohnungen
möglich ist.
Der Mieter hat, sofern dies nicht im Mietvertrag oder dem
Aufenthaltsschein anders festgelegt wurde, das Mietobjekt
spätestens bis 11 Uhr des Abreisetages zu verlassen.
Bei einer verspäteten Abreise hat der Mieter einen weiteren
Mietpreis pro Tag zu zahlen.
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln.
Der Mieter haftet für Schäden, die von ihm oder von seinen
Mitmietern an dem Mietobjekt oder dem Inventar verursacht wurden.
Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und einen eventuell entstandenen Schaden gering zu
halten oder zu vermeiden. Insbesondere ist der Mieter
verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
8. Ansprüche des Mieters im Fall der Schlechterfüllung
Sofern Mängel an dem Mietobjekt festgestellt werden, kann
der Mieter Abhilfe verlangen. Kommt der Mieter dieser
Verpflichtung schuldhaft nicht nach, stehen dem Mieter keine
Ansprüche zu.
Der Mieter hat eine Beschwerde unverzüglich gegenüber Rent24 bzw.
dessen Vertreter mitzuteilen. Rent24 bzw. dessen Vertreter
werden versuchen, die Störung umgehend vor Ort zu beseitigen.
Gleichzeitig hat der Mieter Rent24 über die erfolgte
Beanstandungen zu informieren. Gelingt die Beseitigung der
Störung nicht, hat dies der Mieter Rent24 innerhalb von 48
Stunden mitzuteilen.
Liegt ein Mangel vor, so hat sich der Mieter unverzüglich
telefonisch, per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu wenden:
Rent24 Alanya
Kargicak Beldesi Akdeniz mah, Dalkilic mevki,
Sun Invest Villalari, No C 1
07400 Kargicak / Alanya / Antalya / Turkei
Telefon: 0090 507 5820161
oder 0090 535 7627460
Fax: 0049 5161 8063039
Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ist Rent24 auch über die
auf der Buchungsbestätigung angegebenen S.O.S. - Telefonnummer
erreichbar.
Der Hauseigentümer bzw. dessen Vertreter sind nicht Vertreter
für Rent24, d.h. sie sind deshalb auch nicht berechtigt,
bindende Erklärungen für Rent24 abzugeben.
Mangelanzeigen oder Abhilfeverlangen sind ausnahmsweise
entbehrlich, z.B. wenn diese unzumutbar sind, wenn ein Fall der
Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn die Mangelanzeige oder das
Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Mieter
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber Rent24 schriftlich geltend zu machen.
Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen ist, dass
die Leistungen aus dem Mietvertrag nicht vertragsgemäß erbracht
wurden, dass der Mieter den Mangel unverzüglich angezeigt hat
und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte.
Wird der Mietvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, so kann der
Mieter Abhilfe verlangen. Rent24 kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Rent24
kann auch in der Weise Abhilfe verlangen, dass dem Mieter eine
gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird. Insbesondere kann
Rent24 dem Mieter für den Fall, dass das Mietobjekt mangelhaft
ist, ein anderes gleichwertiges Mietobjekt im Reisegebiet
zuweisen. Das Reisegebiet besteht nicht nur aus dem gewählten
Urlaubsort, sondern umfasst auch vergleichbare benachbarte
Ortschaften.
Der Mieter kann eine Herabsetzung des Mietpreises verlangen,
sofern er den Mangel unverzüglich angezeigt hat (Minderung). Der
Mietpreis ist dann verhältnismäßig herabzusetzen. Unterlässt der
Mieter schuldhaft die Mangelanzeige, führt dies zum Ausschluss
von Minderungsansprüchen.
Der Mieter kann den Mietvertrag bei einer erheblichen
Beeinträchtigung durch einen Mangel kündigen, wenn Rent24 nach
einer vom Mieter gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe
schafft. Der Mieter kann ohne Einhaltung einer Frist dann
kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich oder verweigert worden
ist. Dasselbe gilt, wenn der Mieter ein besonderes Interesse an
der sofortigen Kündigung hat. Der Mieter schuldet dann jedoch
den Mietpreis für die in Anspruch genommene Zeit, sofern diese
Leistungen für den Mieter von Interesse waren.
Bei einem Mangel der Mietsache kann der Mieter unbeschadet der
Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei
denn, Rent24 hat den Mangel nicht zu vertreten.
Dem Mieter ist nicht gestattet, Ansprüche an Dritte abzutreten.
Ebenso ist die gerichtliche
Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch einen Dritten im
eigenen Namen unzulässig.
9. Rücktritt
Der Mieter kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei
Woche ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,
E-Mail) widerrufen (Bedenkfrist). Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
10. Widerruf
Der Mieter kann jederzeit vor Beginn der Mietzeit
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei Rent24. Im Falle eines Rücktritts nach Ablauf der
Bedenkfrist behält sich Rent24 die Geltendmachung eines
pauschalierten Schadensersatzanspruches vor. Die Höhe des
Schadensersatzanspruches variiert wie folgt:
a. bei einem Rücktritt bis zum 42. Tag vor Mietbeginn: 30 % des
Mietpreises
b. bei einem Rücktritt ab dem 42. Tag bis zum 28. Tag vor
Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
c. bei einem Rücktritt ab dem 28. Tag bis zum Vortag des
Mietbeginns: 90 % des Mietpreises
d. bei einem Rücktritt am Tag des Mietbeginns oder später: den
gesamten Mietpreis.
Dem Mieter wird das Recht eingeräumt, nachzuweisen, dass Rent24
ein Schaden nicht bzw. in geringerer Höhe entstanden ist.
Der Rücktritt des Hauptmieters gilt zugleich als Rücktritt der
Mitmieter.
Rent24 räumt dem Mieter die Möglichkeit zur Gestellung eines
Ersatzmieters im Fall des Rücktritts ein. Voraussetzung ist,
dass Rent24 rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche
Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen
vorgenommen werden können. Voraussetzung ist ferner, dass der
Ersatzmieter den Anforderungen an einen Hauptmieter entspricht
und gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem
nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung
durch Rent24 tritt der neue Mieter in die Rechte und Pflichten
des Mietvertrages ein. Rent24 erhebt in diesem Fall einen
Aufwendungsersatz in Höhe von 35,00 €. Dem Mieter bleibt jedoch
unbenommen, Rent24 nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlicher
geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
Rent24 kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften
er und der Erstmieter Rent24 gegenüber als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten
11. Kündigung des Mieters
Wird der Mietvertrag durch den Mangel ganz erheblich
beeinträchtigt, so steht dem Mieter ein Kündigungsrecht zu.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter mit angemessener
Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und diese Frist ergebnislos
verstrichen ist.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe
unmöglich ist oder von Rent24 verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter durch ein
besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Eine Kündigung muss
schriftlich erfolgen.
Im Fall höherer Gewalt, sowohl bleibender als auch
vorübergehender Art, ist der Mieter berechtigt, den Vertrag
insgesamt oder teilweise aufzulösen oder vorübergehend
aufzuschieben, ohne dass er Ansprüche auf Erfüllung des
Vertrages und / oder Schadensersatz geltend machen kann.
Mit einer Auflösung des Vertrages verliert der Mieter seinen
Anspruch auf Erfüllung des Mietvertrages. Hat der Mieter das
Mietobjekt bereits benutzt, so gilt dies auch für die
verbleibende Mietzeit.
Bei vorzeitiger Abreise des Mieters verfällt der bereits
geleistete Reisepreis.
12. Rücktritt und Kündigung durch Rent24
Rent24 kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder
den Mietvertrag kündigen:
a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn ein Mieter die Durchführung
des Mietvertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch
sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig
verhält.
b. ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung des
Mietvertrages infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird.
Wenn die Vermietung aus Gründen, die Rent24 nicht zu vertreten
hat, beispielsweise durch Einflüsse aus der Sphäre des
Vermieters, annulliert wird, bemüht sich Rent24 um eine
Alternative oder erstattet bereits geleistete Zahlungen zurück.
Kündigt Rent24 den Mietvertrag nach Punkt a.), so ist der
Mietpreis für die gesamte vereinbarte Mietzeit fällig.
Tritt Rent24 nach Punkt b.) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück,
so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet,
weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt Rent24 den Mietvertrag nach Punkt b.) nach Mietbeginn,
so erhält der Mieter vom Mietpreis den Teil zurück, der den
ersparten Aufwendungen von Rent24 entspricht.
Desgleichen steht Rent24 ein Kündigungsrecht im Fall des
Vorliegens höherer Gewalt in gleicher Weise wie dem Mieter zu.
13. Haftung
Rent24 haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen
Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die
auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von
Rent24, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von
Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Rent24,
deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
haftet Rent24 nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall
ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit Rent24,
deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht
vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem Rent24
bezüglich der Dienstleistung oder Teile derselben eine
Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat,
haftet Rent24 im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf
dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit
beruhen, aber nicht unmittelbar an der Dienstleistung eintreten,
haftet Rent24 allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen
Schadens sichtlich von der Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Rent24 haftet auch für Schäden, die durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die
Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung
für die Erreichung des Vertrageszwecks von besonderer Bedeutung
ist (Kardinalpflicht). Rent24 haftet jedoch nur soweit die
Schäden typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies
gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit
die Haftung von Rent24 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
In allen übrigen Fällen haftet Rent24 maximal in der Höhe der
von dem Mieter geleisteten Zahlung.
14. Datenschutz
Rent24 wird alle Personendaten den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen gemäß behandeln.
15. Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Leistungen aus dem Mietvertrag hat der Mieter innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Mietvertrages
gegenüber Rent24 schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf
dieser Frist kann der Mieter Ansprüche geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden
ist.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
16. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des
gesamten Vertrages zur Folge.
Auf die Beziehungen der Parteien findet das türkische Recht
Anwendung, sofern dem nicht zwingende Vorschriften
entgegenstehen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem
Vertrag und für Zahlungen, ist der Firmensitz von Rent24. Rent24
ist jedoch berechtigt, den Mieter am Gericht seines Wohnsitzes
zu verklagen.